Garantiebedingungen für Infrarotheizpanels

1.  Die Four & More GmbH garantiert dem Endkunden / Verbraucher (nachfolgend „Kunde“ genannt) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die Dauerhaftigkeit, insbesondere die ordnungsgemäße Heizfunktion des bei ihr erworbenen Infrarotheizpanels innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Kauf (nachfolgend „Garantiefrist“ genannt) in Bezug auf Freiheit von Material- oder Herstellungsfehlern (nachfolgend „Mängel“ genannt).

2.  Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Mangel, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. 

3.  Die Rechte aus dieser Garantie können gegenüber der Four & More GmbH erst nach erfolgter Registrierung auf der Homepage der Four & More GmbH (www.four-and-more.net) unter dem Menüpunkt „Garantieregistrierung“ nach Angabe der dort erforderlichen Daten geltend gemacht werden. Die Registrierung hat hierzu innerhalb eines Monats  nach Kaufdatum zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Registrierung ändert nichts an dem Beginn der Garantiezeit gemäß Ziffer 1.

4.  Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

5.  Die Garantie gilt für Produkte ab dem 01.10.2022

6.  Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich schriftlich und unter Vorlage der Originalrechnung sowie der fristgerechten Garantieregistrierung bei der Four & More GmbH geltend gemacht werden.

Der Kunde hat das Infrarotheizpanel, mit vorherigem Einverständnis seitens der Four & More GmbH, an deren Geschäftssitz Walter-Wezel-Str. 8, 74889 Sinsheim zu versenden. Nach Eingang Des beanstandeten Infrarotheizpanels bei der Four & More GmbH, hat diese innerhalb von vier Wochen dem Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall

anerkannt wird. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall als abgelehnt. Fällt das beanstandete Infrarotheizpanel unter diese Garantie, trägt die Four & More GmbH die Transport- bzw. die Versandkosten sowohl für die Hin- als auch die Rücksendung.

7.  Vom Kunden geltend gemachte Mängel wird die Four & More GmbH nach eigenem Ermessen entweder durch Reparatur oder durch Austausch mit neuem Produkt oder Produktteilen beheben, oder dem Kunden den Kaufpreis erstatten.

➢    Nach erfolgter Reparatur sendet die Four & More GmbH das Infrarotheizpanel an die ihr bekannte Adresse zurück

➢    Beim Austausch wird das beanstandete Infrarotheizpanel kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Modell zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr verfügbar ist, ist die Four & More GmbH berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.

➢    Sofern die Four & More GmbH sich für eine Erstattung des Kaufpreises entscheidet und dies

schriftlich bestätigt, gibt der Kunde das Produkt zurück und die Four & More GmbH erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.

8.  Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur:

➢ Wenn die Verwendung des Infrarotheizpanels gemäß den technischen Anleitungen, Pflegeanweisungen und unter der Einhaltung der Bedienungsanleitungen erfolgt ist

➢ Wenn das Infrarotheizpanel entsprechend der Montageanleitung installiert und gemäß der

Betriebsanleitung betrieben und gepflegt wurde.

Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.mephistio-tools.com/downloadszur Verfügung.

➢ Für Mängel, die vom Kunden innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht werden.

➢ Wenn das Infrarotheizpanel, die sich innerhalb der EU oder der Schweiz befindet.

➢ Wenn der Kunde bei Geltendmachung der Garantie das Bestehen der Garantie durch

Garantieregistrierung zusammen mit der Originalrechnung nachweist und die bei der Registrierung gemachten Angaben damit übereinstimmen. Die alleinige Vorlage der Originalrechnung ist nicht ausreichend.

9.  Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

➢ Geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des

Infrarotheizpanels keinen Einfluss haben.

➢ Infrarotheizpanels, an denen An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen oder

Reparaturversuche eigenmächtig vorgenommen wurden

➢ Schäden am Infrarotheizpanel durch aggressive Reinigungsmittel und andere Chemikalien

➢ Schäden durch Bedienungsfehler und durch Betriebsfehler (insbesondere aber nicht

abschließend durch Abdecken des Heizpanels oder bei Nichteinhalten von Grenzwerten für

Versorgungspannung)

➢ Schäden, die am Produkt durch Transport, Installation und Probebetrieb entstanden sind

➢ Schäden, die durch das Produkt entstanden sind

➢ Ausstellungsware

➢ Infrarotheizpanels mit einem Standort außerhalb der EU oder der Schweiz

 

Hinsichtlich der garantierten ordnungsgemäßen Heizfunktion für Infrarotheizungen, gilt folgendes: Nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik kann die Heizleistung im Laufe der Lebensdauer etwas schwächer werden, wird aber mindestens 70% ihrer Heizwirkung beibehalten. Die Four & More GmbH garantiert die ordnungsgemäße Heizfunktion entsprechend der Lebensdauer. Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Heizleistung von Infrarotheizungen im vorbezeichneten Umfang innerhalb der Garantiezeit keinen Mangel darstellt.

10. Das Ende der Garantie tritt ein:

➢ Spätestens 5 Jahre ab Kaufdatum

➢ Wenn die ausgehändigten und zur Verfügung gestellten Montage-, Pflege- und Gebrauchs-

anleitungen nicht befolgt wurden

➢    Wenn der Schaden durch den Kunden oder durch dritte Personen verursacht wurden


➢ Wenn der Schaden auf eine unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme zurückzuführen sind

➢ Wenn der Schaden auf eine normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind

➢ Wenn die Bedienung und Pflege des Infrarotheizpanels mangelhaft war

➢ Wenn das Infrarotheizpanel zweckentfremdet wurde

➢ Wenn der Schaden durch höhere Gewalt oder durch eine Naturkatastrophe eingetreten ist

(insbesondere aber nicht abschließend: Überschwemmung, Brand oder Frostschaden)

➢ Wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet


11. Wenn die Garantie nicht greift:

➢ Trägt der Kunde die Kosten für Transport und Versand selbst. Zusätzlich sind vom Kunden etwaige entstandene Arbeitskosten zu tragen.

➢ Wünscht der Kunde dennoch eine Instandsetzung des Infrarotheizpanels, hat er auch diese

Kosten einschließlich der Material- und Arbeitskosten zu tragen.

➢ Hat das Infrarotheizpanel den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, kann die Four

& More GmbH im Wege der Kulanzleistung den Mangel beheben. Einen Rechtsanspruch auf

Mangelbeseitigung hat der Kunde in diesem Fall nicht.


12. Verhältnis gesetzliche Gewährleistung und Garantie

Dem Kunden stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu.

Diese für den Kunden unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt


Stand 01.10.2022